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Hilfen zur Erziehung /Eingliederungshilfe
Rechtliche Grundlagen und Verfahrenswege
Wir erbringen u.a. sozial- und sonderpädagogische Leistungen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung, §§27ff. und der Eingliederungshilfe, §35a SGB VIII (KJHG).
Dazu gehören:
- die Betreuung von Anspruchsberechtigten Einzeln oder in der Gruppe.
- die Erbringung von Erziehungs- und Beratungsleistungen
Beginn und Verlauf der Leistungen
- Kostenpflichtige Erstvorstellung in unserer Einrichtung zwecks Überprüfung des sozialpädagogischen Förderbedarfs (Anamnese, Diagnostik, etc.)
- Bei entsprechender Indikation: Antragsstellung beim zuständigen Jugendamt
- Überprüfung des Förderbedarfs durch den zuständigen Sozialarbeiter
- ggf. Einholen von Drittgutachten ( z.B. psychiatrisches Gutachten oder Gutachten des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes bzw. des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes des Gesundheitsamtes, Gutachten des behandelnden Kinderarztes)
- Erstellen eines Hilfeplanes in Zusammenarbeit mit den beteiligten Einrichtungen, den Erziehungsberechtigten und dem Hilfeempfänger
- Nach Bewilligung: Förderung und Behandlung im Institut für Psychomotorik und angewandte Motologie
- Fortlaufende Anpassung des Hilfe- und Förderplans
- Erneute Diagnostik und Hilfe- und Förderplanerstellung nach spätestens 12 Monaten
Die Kosten werden vom zuständigen Jugendamt ab dem Zeitpunkt der Bewilligung übernommen
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